DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Nichtärztliches Personal darf streiken

Die Untersagung eines Streiks kann nicht deshalb beansprucht werden, weil keine schriftliche Notdienstvereinbarung mit der streikführenden Gewerkschaft abgeschlossen worden ist.

Für die Rechtmäßigkeit des Streiks ist es ausreichend, dass der erforderliche Notdienst tatsächlich sichergestellt wird.
 
Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil LAG Berlin 12 Ta 1310 21 vom 20.10.2021
[bns]
 
kdgg112 2024-11-01 wid-34 drtm-bns 2024-11-01
Arbeitsrechtskanzlei Lohmar | Anwalt_Arbeitsrecht Heilbronn | Kuendigungsschutz Oldenburg Oldenburg