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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Erfolgshonorar kann verlangt werden

Ein Erfolgshonorar zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten darf nur vereinbart werden, wenn sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2000 Euro bezieht, eine Inkassodienstleistung außergerichtlich erbracht wird oder der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.


Vergütungsvereinbarungen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten, die gegen die Voraussetzungen für den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarung verstoßen, sind wirksam. Aus ihnen kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden. Ist die gesetzliche Gebühr höher, kann nur die vereinbarte Vergütung verlangt werden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 137 12 vom 05.06.2014
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