Innerhalb der Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrags möglich.
Handelt es sich um einen Bereich, der erst die organisatorischen und technischen Grundlagen schafft und aufrechterhält, auf denen Wissenschaft in den Fachbereichen und Instituten betrieben werden kann, so ist eine Befristung unzulässig.