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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Beleidigende und rassistische Äußerungen führen zur Kündigung

Schwere rassistische und beleidigenden Äußerungen rechtfertigen die Kündigung.


In dem entschiedenen Fall, äußerte der Kläger auf die Frage hin, was er zu Weihnachten bekommen habe, er habe sich eine Gaskammer gewünscht, diese aber nicht erhalten. Die Türken solle man ins Feuer werfen und ihnen den Kopf abschlagen." Bereits zuvor hatte der Kläger Fremdmitarbeiter als "Ölaugen", "Nigger" und "seine Untertanen" beschimpft. Diese hatten sich nur deshalb nicht vorher beschwert, weil der Kläger sich als unantastbar geriert hatte, als jemand, dem man "nichts könne", weil er einen Behindertenausweis habe und unkündbar sei.

Das Gericht entschied, dass Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens der Beklagten eine vorherige Abmahnung unzumutbar war und die Kündigung gerechtfertigt war. Die Interessenabwägung fiel trotz des hohen sozialen Besitzstandes und den eher schlechten Chancen des Klägers auf dem Arbeitsmarkt zu dessen Lasten aus.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG Duesseldorf 5 Sa 231 20 vom 10.12.2020
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