Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2018
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2009
Eine Spätehenklausel, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach Vollendung des 62.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019
Bei einem Arbeitszeitkonto hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf, die von ihm abgeleisteten Überstunden durch Freizeit wieder auszugleichen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2019
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2019
Ein im Krankenhaus angestellter Chefarzt, der gleichzeitig noch eine eigene Praxis hat und mit einem hälftigen Versorgungsauftrag an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ist grundsätzlich verpflichtet, am allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen.
Bayerisches Sozialgericht, Urteil vom 18.11.2019
Arbeitnehmervereinigungen müssen gegenüber der Arbeitgebergruppe in einer gewissen Form durchsetzungsfähig sein, damit sie ebenfalls als tariffähig anerkannt werden können.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.2019
Wird ein Arbeitnehmer der im Personalrat ist, zu Unrecht zu hoch in der Entgeltgruppe für den öffentlichen Dienst eingruppiert, so hat er auf die fälschlich erfolgte Eingruppierung keinen Anspruch, mithin ist einen Korrektur der fälschlichen Eingruppierung in die richtige Einkommensgruppe auch ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung wirksam.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019
Nach einem Arbeitsunfall richtet sich die Höhe des Verletztengeldes nach dem bisherigen nachgewiesenen Arbeitseinkommen, mithin nach der letzten Lohnabrechung.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25.10.2019